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Gasheizungen in Deutschland: Reform oder Hype?

Andreas Walter • 8. März 2023

Eine weitere wirre Aussage unserer Grünroten Regierung - diesmal von niemandem Geringerem als unserem Vizekanzler und Wirtschaftsminister - Herr Habeck!

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist mal wieder soweit: Eine geplante Reform sorgt für Aufregung und Verwirrung in Deutschland. Diesmal geht es um die Heizungsreform, die von niemand Geringerem als unserem Vizekanzler und Wirtschaftsminister, Herrn Habeck, ins Spiel gebracht wurde.

Herr Habeck möchte ab dem Jahr 2024 keine neuen Gasheizungen mehr in Deutschland zulassen. Ja, ihr habt richtig gehört: Keine neuen Gasheizungen mehr! Dabei hat Herr Habeck das Ganze so plump in einer Rede ausgesprochen, dass man meinen könnte, er hätte gerade eine Wette verloren und müsste nun irgendwas Verrücktes tun.

Aber Moment mal, bevor wir alle in Panik geraten und anfangen, uns Holzscheite zu sammeln und Pelzmäntel zu kaufen, sollten wir uns mal die Fakten anschauen. Bis zum Jahr 2021 wurden in Deutschland rund 20 Millionen Gasheizungen verbaut. Und jetzt soll auf einmal Schluss sein? Herr Habeck, wie sollen wir das bitte machen? Mit kalten Füßen und Zähneklappern durch den Winter gehen?

Aber Moment mal, was ist eigentlich Gas und warum ist es so schädlich für das Klima? Gas ist ein fossiler Brennstoff und bei der Verbrennung wird Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Und wie wir alle wissen, ist CO2 ein Treibhausgas, das für den Klimawandel verantwortlich ist. Aber ist Gas wirklich so schädlich, wie es uns Herr Habeck glauben machen will?

Wir von IMOWA Immobilien haben da so unsere Zweifel. Sicherlich ist Gas kein klimaneutraler Energieträger, aber es gibt auch Schlimmeres. Zum Beispiel Kohle. Aber darüber redet Herr Habeck komischerweise nicht. Stattdessen will er uns alle zwingen, auf teurere und oft auch ineffizientere Heizungsarten umzusteigen. Wir haben da so unsere Zweifel, ob das wirklich die beste Lösung ist.

Aber hey, keine Panik! IMOWA Immobilien steht jedem Interessierten Immobilienbesitzer mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind uns sicher, dass diese Heizungsreform so nicht umgesetzt wird. Und falls doch, haben wir schon jetzt jede Menge Wollsocken auf Vorrat.

In diesem Sinne: Frohes Heizen!


Ihr Team von IMOWA Immobilien.
von Andreas Walter 23. März 2024
Der Immobilienmarkt im Ortenaukreis und insbesondere in Kehl ist dynamisch und komplex. Der Verkauf einer Immobilie stellt Eigentümer oft vor große Herausforderungen. Hier spielt die Wahl des richtigen Immobilienmaklers eine entscheidende Rolle. IMOWA Immobilien, mit seiner spezifischen Kenntnis des Marktes im Ortenaukreis, bietet maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Warum einen Immobilienmakler beauftragen? Ein Immobilienmakler bietet nicht nur eine umfassende Marktkenntnis und objektive Beratung, sondern übernimmt auch den gesamten Ablauf und das Management des Verkaufsprozesses. Dies umfasst die Erstellung eines ansprechenden Exposés, die Erstellung einer fundierten Immobilienbewertung , die Durchführung von Besichtigungen und die Verhandlung mit potenziellen Käufern. Insbesondere in emotional aufgeladenen Situationen, wie nach einer Scheidung oder Erbschaft, kann ein Makler eine wertvolle neutrale und professionelle Unterstützung sein. Der Mehrwert von IMOWA Immobilien **Lokale Expertise:** Als Spezialist für den Ortenaukreis und insbesondere für Kehl, verfügt IMOWA Immobilien über tiefe Einblicke in den lokalen Markt und kann dadurch Verkäufer optimal unterstützen. **Persönlicher Service:** IMOWA Immobilien legt großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung jedes Verkaufsprojekts. Wir verstehen, dass jede Immobilie und jede Verkaufssituation einzigartig ist und behandeln diese auch dementsprechend. **Transparente Kommunikation:** Bei uns bleiben Sie immer informiert. Wir legen Wert auf eine transparente und ehrliche Kommunikation, sodass Sie über jeden Schritt im Verkaufsprozess Bescheid wissen und jederzeit eingreifen können. **Professionelle Vermarktung:** Unsere Expertise in der Erstellung von Verkaufsexposés und der Nutzung zielgruppenspezifischer Vermarktungskanäle sorgt dafür, dass Ihre Immobilie bestmöglich präsentiert wird und schnell den passenden Käufer findet. In einem Markt, in dem eine schnelle und effiziente Verkaufsabwicklung zunehmend wichtiger wird, bietet IMOWA Immobilien nicht nur die nötige lokale Expertise, sondern auch die professionelle Unterstützung, die für einen erfolgreichen Immobilienverkauf entscheidend ist. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir den Verkauf Ihrer Immobilie im Ortenaukreis zum Erfolg führen können. Euer Team von IMOWA Immobilien. Direkt zum Kontaktformular.
von Andreas Walter 31. Januar 2024
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch einen professionellen Verwalter wie IMOWA Immobilien bietet zahlreiche Vorteile, die für eine reibungslose und effiziente Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums unerlässlich sind. W ichtigkeit einer professionellen WEG-Verwaltung: 1. Rechtliche Vertretung und Compliance: Ein professioneller WEG-Verwalter sorgt für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, wie sie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt sind. Dies umfasst die Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen, die Beachtung aller relevanten Verordnungen und die Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen. 2. Kaufmännische Verwaltung: Zu den Aufgaben gehören die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen, die korrekte Abrechnung und Kontrolle der Hausgelder, sowie das Mahnwesen und die Liquiditätsplanung. Ein professioneller Verwalter gewährleistet eine transparente und effiziente Finanzverwaltung. 3. Technische Verwaltung: Die Instandhaltung und Wertsteigerung der Immobilie wird durch regelmäßige Überwachung, Wartung und Sanierung des Gebäudes sichergestellt. Dazu gehört auch die Planung und Überwachung von Baumaßnahmen sowie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. 4. Jahresabrechnung und Vermögensbericht: Die Erstellung detaillierter Jahresabrechnungen und Vermögensberichte sorgt für Transparenz und ermöglicht eine faire Verteilung der Kosten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Warum IMOWA Immobilien als WEG-Verwalter wählen? IMOWA Immobilien versteht die lokalen Gegebenheiten in Kehl und Umgebung genau und kann auf ein breites Netzwerk von Dienstleistern zurückgreifen, um eine optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu gewährleisten. Durch die Kombination aus lokaler Expertise und professioneller Verwaltung wird sichergestellt, dass Ihre Immobilie nicht nur bestens verwaltet, sondern auch im Wert gesteigert wird. Die individuelle Betreuung und transparente Kommunikation von IMOWA Immobilien sorgen zudem für ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Eigentümern und eine effiziente Entscheidungsfindung innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Insgesamt bietet die Beauftragung von IMOWA Immobilien als professionellen WEG-Verwalter zahlreiche Vorteile, von der Rechtssicherheit über die finanzielle Transparenz bis hin zur Werterhaltung und -steigerung Ihrer Immobilie.
von Andreas Walter 31. Januar 2024
Deutschland steht vor einem bedeutenden Wandel in der Art und Weise, wie Gebäude beheizt werden. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 bringt weitreichende Neuerungen, die jeden betreffen, der ein Gebäude besitzt oder plant, eine Heizung zu erneuern. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu senken und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Aber was bedeutet das konkret, und wie wirkt sich das auf den Einzelnen aus? Neue Anforderungen und Fördermöglichkeiten Ab 2024 gilt die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, die eine Heizungserneuerung vornehmen. Um den Übergang zu erleichtern, sind großzügige Übergangsfristen und staatliche Förderungen vorgesehen. Bei einem Heizungsausfall bieten pragmatische Übergangslösungen Flexibilität, und in bestimmten Fällen können Ausnahmen von der Regelung gewährt werden. Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung Ein zentraler Aspekt der GEG-Novelle ist die Einführung der kommunalen Wärmeplanung. Diese erfordert von lokalen Behörden, Pläne zu entwickeln, die aufzeigen, wie die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme in ihrer Gemeinde erfolgen soll. Diese Pläne sollen Bürgern und Unternehmen Orientierung bieten und die Entscheidung für eine passende Heiztechnologie erleichtern. Sie spiegeln die lokalen Bedingungen wider und berücksichtigen die vorhandene Infrastruktur sowie die geografischen und klimatischen Gegebenheiten. Fokus auf Wärmepumpen und Technologieoffenheit Wärmepumpen spielen eine Schlüsselrolle in der Strategie der Bundesregierung, da sie effizient und klimafreundlich sind. Die Novelle fördert den Einbau von Wärmepumpen durch hohe Zuschüsse und trägt damit zu einer signifikanten Reduktion der CO2-Emissionen bei. Die Regelung ist technologieoffen, was bedeutet, dass neben Wärmepumpen auch andere erneuerbare Heizsysteme wie Solarthermie oder Biomasseheizungen gefördert werden können. Besonders interessant sind "H2-Ready"-Gasheizungen, die für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff vorbereitet sind. Was bedeutet dies für Hausbesitzer? Für Hausbesitzer bedeutet die Novelle, dass bei der Planung einer neuen Heizung oder dem Austausch einer alten Anlage die neuen Vorgaben berücksichtigt werden müssen. Die umfassenden Förderprogramme und die Berücksichtigung lokaler Bedingungen durch die kommunale Wärmeplanung erleichtern diesen Übergang. Investitionen in erneuerbare Heizsysteme sind nicht nur klimafreundlich, sondern können auch finanziell attraktiv sein, insbesondere angesichts steigender Preise für fossile Brennstoffe und der langfristigen Einsparungen durch geringere Betriebskosten. Zusammenfassung und Ausblick Die GEG-Novelle 2023 ist ein mutiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Zukunft. Sie bietet eine klare Richtung für den Heizungsmarkt in Deutschland und setzt auf eine Kombination aus verpflichtenden Maßnahmen und Anreizen, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Durch die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten mittels kommunaler Wärmeplanung und die Bereitstellung umfangreicher Förderprogramme wird sichergestellt, dass der Wechsel zu nachhaltigeren Heizsystemen für alle Beteiligten machbar und attraktiv ist. Für detailliertere Informationen und individuelle Beratung empfiehlt es sich, die offiziellen Webseiten der Bundesregierung oder lokale Energieberatungsstellen zu konsultieren. Dort erhalten Sie nicht nur Informationen zu den neuesten Richtlinien und Fördermöglichkeiten, sondern auch eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, die Ihnen hilft, die beste Entscheidung für Ihr Zuhause zu treffen. In einer Zeit des Wandels ist es wichtig, informiert und vorbereitet zu sein. Die GEG-Novelle 2023 bietet eine Chance, aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft teilzuhaben, und unterstützt Eigentümer dabei, ihre Immobilien zukunftssicher und energieeffizient zu gestalten. Euer Team von IMOWA Immobilien
von VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH 19. Oktober 2023
Als Vermieter könnten Sie mit einer besonderen Situation konfrontiert werden: Sie besuchen Ihren Mieter oder kommen zufällig vorbei und stellen fest: Es wurde entweder die gesamte Wohnung oder ein Zimmer untervermietet. Nun stellen Sie sich zu Recht die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist. Wir verraten Ihnen, wie das Mietrech t dazu steht und welche Rechte Ihnen zustehen. Untermietvertrag: Komplexes Rechtsgebiet Logischerweise haben Sie als Eigentümer einer Wohnung das Recht, über Ihre Mieter informiert zu sein. Nicht ohne Grund wird zu Beginn der Vermietung ein ausführlicher Vertrag geschlossen, der nicht nur regelt, wie viele Personen einziehen dürfen. Es werden weitere Pflichten wie Miete, Schönheitsreparaturen und mehr vereinbart. All diese Vereinbarungen könnten bei einer Untervermietung betroffen sein. Deshalb kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Gerichtsverhandlungen, die über spezielle Fälle zu entscheiden hatten. Nachdem es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt, lässt sich daraus kein Rechtsanspruch ableiten. Alle Beschlüsse geben jedoch eine Richtung vor, an der sich die eigene Situation besser abschätzen lässt. Zudem gibt § 553 BGB Folgendes zu verstehen: Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, so muss der Vermieter diese genehmigen. Solch eine Genehmigung muss nicht erteilt werden, wenn beispielsweise nach der Untervermietung eine Überbelegung des Wohnraums vorhanden wäre. Sollten in der Person des Untermieters Gründe für eine Ablehnung vorhanden sein, darf die Erlaubnis ebenfalls verweigert werden. Wichtig: Möchte der neue Ehepartner oder die Kinder einziehen, darf deren Einzug nicht verhindert werden. Gleiches trifft auf pflegebedürftige Verwandte oder für eine Pflegekraft zu. Welche triftigen Gründe für eine Untervermietung müssen akzeptiert werden? Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Mietrecht geben klar zu verstehen, wann es sich um einen berechtigten Grund für eine Untervermietung handelt: Einer der Mieter ist ausgezogen, weshalb sich die wirtschaftliche Lage für den verbliebenen Mieter wesentlich verschlechtert hat. Der neue Lebenspartner möchte einziehen. Aufgrund von Arbeitslosigkeit gibt es finanzielle Probleme, weshalb aus finanziellen Gründen die Untervermietung notwendig wird. Tipp: Sollten aufgrund einer vier- oder sechswöchigen Abwesenheit Verwandte oder Freunde einziehen, um sich während dieser Zeit um die Wohnung zu kümmern, dann liegt keine Untervermietung vor. In diesem Fall handelt es sich aus gesetzlicher Sicht um einen Besuch. Dieser ist genehmigungsfrei. Oben erwähnte Gründe führen dazu, dass Sie als Vermieter nicht grundlos die Erlaubnis für die Untervermietung verweigern dürfen. Andernfalls werden Sie schadensersatzpflichtig. Ist der Untermietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters gültig? Obwohl Sie als Vermieter in bestimmten Situationen Ihre Zustimmung nicht verweigern dürfen, muss Ihr Mieter jedoch diese Zustimmung erbeten. Sollte Ihr Mieter diese erforderliche Zustimmung nicht erbeten haben, steht Ihnen das Recht einer außerordentlichen Kündigung zu. Andererseits darf auch Ihr Mieter die Wohnung mit einer dreimonatigen Frist kündigen, wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen. Sollten Sie sich zu einer angefragten Erlaubnis nicht äußern, kann Ihr Mieter daraus entnehmen, dass Sie einverstanden sind. Gleiches trifft zu, wenn, wie bereits erwähnt, ein neues Familienmitglied einzieht. In diesem Fall muss Sie der Mieter lediglich darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, wer einzieht und wie lange dieser einzieht. Auf die Erteilung dieser Informationen besteht ein Rechtsanspruch. Wie lange darf eine Untervermietung stattfinden? Das Gesetz und somit das Mietrecht regelt die Dauer eines Untermietvertrags nicht. Demzufolge muss der Mieter mit Ihnen absprechen, wie lange der Untermietvertrag gültig sein soll oder darf. Gerichtlichen Entscheidungen zufolge haben Sie jedoch nachträglich das Recht, Ihre Zustimmung zu widerrufen. Das wurde in einem Fall entschieden, in dem der Untermietvertrag länger als 17 Jahre lief. Wie wird ein Untermietvertrag gültig? Die erste Voraussetzung, damit ein Untermietvertrag gültig wird, ist Ihre Zustimmung. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einem neuen Lebenspartner keine Zustimmung erteilen müssen. Weitere Ausnahmen haben wir oben aufgeführt. Zusätzlich sollten beim Verfassen eines Untermietvertrags nachfolgende Bedingungen geregelt und beachtet werden: Generell umfasst ein gültiger Untermietvertrag nur das Vermieten einzelner Räume, nicht jedoch der gesamten Wohnung. Der Vertrag wird zwischen Ihrem Mieter und dem Untermieter geschlossen. Somit wird der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mieter nicht berührt. Der Vertrag enthält alle wichtigen Klauseln, die auch der Hauptmietvertrag mit Ihnen besitzt. Wichtig ist zudem die Miethöhe. Mit der Zahlung dieser darf sich Ihr Mieter nicht bereichern. Auf der anderen Seite muss Ihr Mieter wie vereinbart weiterhin pünktlich zahlen. Sollte eine entsprechend hohe Miete mit dem Untervermieter vereinbart werden, könnten Sie Ihre Miete ebenfalls erhöhen. Die mit Ihnen abgesprochene Anzahl der Personen dürfen nicht überschritten werden. Sie müssen über die Person/en informiert werden. Generell wird die Untervermietung mit einer bestimmten Person geschlossen, eine generelle (nicht personenbezogene) Erlaubnis wird in der Regel nicht erteilt. Wann ist ein geschlossener Untermietvertrag nicht gültig? Haben Sie aus berechtigten Gründen einer Untervermietung nicht zugestimmt, so ist der Untermietvertrag bei folgenden Situationen laut Mietrecht nicht gültig: die Wohnung oder ein Teil hiervon wird an Touristen vermietet die maximale Anzahl an Personen wurde überschritten, wodurch sich auch die Nebenkosten erhöhen die Wohnung wird durch den Untermieter beschädigt sie wollten aufgrund des Untermietvertrags die Miete erhöhen, Ihr Mieter war damit nicht einverstanden Fazit: Mieter haben grundsätzlich das Recht auf eine Untervermietung, was jedoch Ihre Erlaubnis voraussetzt. Nur in bestimmten Fällen dürfen Sie dieser verweigern. Ein Beitrag von www.anwalt.org
von Andreas Walter 28. Juli 2023
Innovative Lösungen für nachhaltiges Wohnen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Eine vielversprechende Entwicklung sind die sogenannten Balkonkraftwerke – mobile Photovoltaikanlagen, die den selbst erzeugten Strom direkt in die Steckdose einspeisen und somit eine umweltfreundliche Energiequelle für den Eigenverbrauch darstellen. IMOWA Immobilien stellt Ihnen in diesem Blogbeitrag die spannende Welt der Balkonkraftwerke vor und beleuchtet deren rechtliche Situation in Deutschland. Die Idee hinter Balkonkraftwerken Balkonkraftwerke sind eine innovative Lösung, die es ermöglicht, Sonnenenergie direkt in den eigenen vier Wänden zu nutzen. Mit einer integrierten Wechselrichter-Technologie wandeln die kleinen Photovoltaikanlagen den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der sofort für den Eigenverbrauch bereitsteht. So können Bewohner ihre Geräte und Elektronik direkt mit dem umweltfreundlichen Strom versorgen, der auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse produziert wird. Die Anbringung der Balkonkraftwerke gestaltet sich denkbar einfach. Sie können entweder mit Rohrschellen am Balkon befestigt oder fest an der Wand montiert werden. Dadurch sind sie nicht nur für Balkone, sondern auch für Terrassen und Gartenflächen geeignet. Vor allem in Zeiten steigender Energiekosten und des verstärkten Umweltbewusstseins erfreuen sich Balkonkraftwerke einer wachsenden Beliebtheit. Gesetzliche Entwicklung in Deutschland In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, werden die Anschaffung von Balkonkraftwerken bereits bezuschusst. Seit Januar 2023 entfällt außerdem die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen, was die Investition in diese nachhaltige Technologie noch attraktiver macht. Der Gesetzgeber hat auch die rechtliche Situation der Balkonkraftwerke ins Auge gefasst. So soll nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eine privilegierte bauliche Veränderung im Wohnungseigentumsrecht geschaffen werden, um die Montage von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen dafür sorgen, dass Wohnungseigentümer das Recht erhalten, Balkonkraftwerke zu installieren. Rechtliche Klarheit Derzeit besteht jedoch noch keine eindeutige Rechtslage bezüglich der Balkonkraftwerke. Es wird diskutiert, ob sie als privilegierte bauliche Veränderung nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gelten oder unter §20 Abs. 3 WEG fallen, der den Anspruch auf Gestattung nicht privilegierter baulicher Veränderungen regelt. Gerichte neigen dazu, auch geringfügige optische Veränderungen als rechtlich relevante Nachteile anzusehen, die eine Gestattung erforderlich machen. Um zukünftige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt IMOWA Immobilien, durch einen Grundsatzbeschluss die Montage von Balkonkraftwerken zu gestatten und mögliche Probleme im Vorfeld zu klären. So können individuelle Vorgaben hinsichtlich Größe, Farbgebung und Versicherungsschutz festgelegt werden, um das einheitliche Erscheinungsbild der Wohnanlage zu wahren und mögliche Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer zu verhindern. Nachhaltigkeit für die Zukunft Balkonkraftwerke könnten eine bahnbrechende Entwicklung im Wohnungseigentumsrecht darstellen, die den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft ebnet. Mit erneuerbarer Energie direkt vom Balkon könnten Wohnungseigentümer ihren CO2-Fußabdruck reduzieren und aktiv zum Klimaschutz beitragen. IMOWA Immobilien unterstützt diese grüne Vision und empfiehlt Wohnungseigentümern, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Installation von Balkonkraftwerken zu informieren. Denn die Zukunft des Wohnens liegt zweifellos in nachhaltigen Technologien, die uns helfen, unsere Umwelt zu schützen und gleichzeitig Kosten zu sparen. Ihr Team von IMOWA Immobilien
IMOWA Immobilien - Immobilienmakler
von Andreas Walter 16. Juni 2023
Liebe Leserinnen und Leser, aktuell herrscht in Deutschland eine enorme Inflation, begleitet von vergleichsweise hohen Leitzinsen von 4 Prozent. Diese Situation wirkt sich auch auf den Immobilienmarkt aus, wo mehr Angebot als Nachfrage besteht und viele Immobilien zu immer noch sehr hohen Preisen angeboten werden. In einer solchen Zeit ist es besonders wichtig, einen guten Makler zu haben, der sich der aktuellen Marktsituation bewusst ist und sich flexibel anpassen kann. In den letzten 13 Jahren war die Nachfrage nach Immobilien in Deutschland extrem hoch. Die Zinsen bewegten sich nahezu bei 0 Prozent, was dazu führte, dass praktisch jeder eine Immobilie kaufen wollte. In dieser Zeit konnte beinahe jede Immobilie verkauft werden, unabhängig von ihrem Zustand. Die hohe Nachfrage überstieg das Angebot bei weitem, was zu steigenden Preisen und einer regelrechten Immobilienblase führte. Imowa Immobilien ist sich der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt sehr bewusst. Wir wissen, dass Immobilien jetzt ins rechte Licht gerückt werden müssen und dass es auf die Details ankommt. Genau das zeichnet uns aus: Wir verstehen es, die Immobilien optimal zu präsentieren und erfolgreich zu verkaufen, selbst in schwierigen Zeiten. Ein erfahrener Makler wie Imowa Immobilien kann in einer Zeit der sinkenden Nachfrage und steigender Preise einen entscheidenden Unterschied machen. Wir setzen auf eine umfassende Marktanalyse, um den aktuellen Wert einer Immobilie genau zu bestimmen und einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. Dabei achten wir auf jedes Detail, um die Stärken der Immobilie hervorzuheben und mögliche Schwachstellen zu minimieren. Darüber hinaus wissen wir, dass ein erfolgreicher Immobilienverkauf nicht nur von einer überzeugenden Präsentation abhängt, sondern auch von einer gezielten Vermarktungsstrategie. Imowa Immobilien nutzt verschiedene Kanäle, um die Immobilie einem breiten Publikum zugänglich zu machen, darunter Online-Portale, soziale Medien, Printmedien und persönliche Kontakte. Wir wissen, wie wichtig es ist, potenzielle Käufer anzusprechen und sie von den Vorzügen der Immobilie zu überzeugen. Unser Ziel bei Imowa Immobilien ist es, auch in Zeiten der schwierigen Marktlage erfolgreich zu sein. Wir verstehen, dass sich die Immobilienlandschaft ständig verändert und dass sich die Anforderungen der Käufer entsprechend anpassen. Deshalb sind wir flexibel und passen unsere Strategien kontinuierlich an, um den bestmöglichen Verkaufserfolg für unsere Kunden zu erzielen. Insgesamt ist es wichtig zu erkennen, dass sich der Immobilienmarkt einem ständigen Wandel unterzieht. Eine solide Kenntnis der aktuellen Marktsituation und eine Anpassungsfähigkeit sind von entscheidender Bedeutung, um erfolgreich zu sein. Imowa Immobilien ist sich dieser Herausforderung bewusst und steht seinen Kunden mit Fachwissen, Erfahrung und Engagement zur Seite, um ihre Immobilien auch in schwierigen Zeiten erfolgreich zu verkaufen. Ihr Team von IMOWA Immobilien.
von Andreas Walter 17. April 2023
Liebe Leserinnen und Leser, Die Erstellung einer rechtssicheren Hausgeldabrechnung und Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Immobilienverwaltung in Deutschland. Dabei müssen verschiedene Vorgaben und Gesetze beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Abrechnungen korrekt und transparent sind. In diesem Blogbeitrag werden wir uns näher mit diesem Thema befassen und erklären, wie IMOWA Immobilien mit Hilfe von Karthago diesen Prozess optimiert und einen Mehrwert für WEG- und Mietverwaltungen bietet. Hausgeldabrechnung Die Hausgeldabrechnung ist eine jährliche Abrechnung, die von der WEG-Verwaltung an die Eigentümergemeinschaft erstellt wird. Sie umfasst die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, wie z.B. Versicherungen, Verwaltungskosten, Wartung und Reparaturen. Auch die Instandhaltungsrücklage (neu: Erhaltungsrücklage), die für größere Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen aufgebaut wird, wird in der Hausgeldabrechnung ausgewiesen. Die Kosten werden auf die einzelnen Eigentümer verteilt, je nach Verteilerschlüssel gemäß der Gemeinschaftsordnung. Gibt es keine hinreichenden Zuordnungen, gilt das Gesetz. Im Einzelnen gibt es folgende Auskünfte: - Gesamtdarstellung der Einnahmen- und Ausgaben (Bankkonten) - Einzelabrechnung für Ihre Einheit - Bescheinigung i.S.d. §35a EStG für die Abrechnung - Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Einheiten und Ausweis der Rückstände - Darstellung der Entwicklung der Rücklage und des Sollvermögens - Vermögensstatus Bei der Erstellung der Hausgeldabrechnung müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden. So müssen die Abrechnungen transparent und nachvollziehbar sein, damit die Eigentümer die Kosten verstehen und überprüfen können. Außerdem müssen alle Kostenarten und -positionen klar aufgeführt und nachvollziehbar begründet werden. Hierbei ist es auch wichtig, dass die Aufstellung der Abrechnung den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) entspricht. Nebenkostenabrechnung Die Nebenkostenabrechnung wird von Vermietern an ihre Mieter erstellt. Sie umfasst die Kosten, die dem Vermieter durch die Bewirtschaftung des Mietobjekts entstehen, wie z.B. Heiz- und Warmwasserkosten, Müllabfuhr, Grundsteuer und Versicherungen. Die Kosten werden auf die Mieter umgelegt, je nach vertraglichen Vereinbarungen. Auch bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden. So muss die Abrechnung innerhalb einer bestimmten Frist erstellt und dem Mieter zugesandt werden. Außerdem müssen alle Kostenarten und -positionen klar aufgeführt und nachvollziehbar begründet werden. Hierbei ist es auch wichtig, dass die Aufstellung der Abrechnung den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. IMOWA Immobilien und Karthago Die Erstellung von rechtssicheren Hausgeld- und Nebenkostenabrechnungen ist ein komplexer Prozess, der viel Zeit und Know-how erfordert. Hierbei kann IMOWA Immobilien mit Hilfe von Karthago unterstützen und einen Mehrwert für WEG- und Mietverwaltungen bieten. Karthago ist eine moderne Softwarelösung, die die Erstellung von Abrechnungen vereinfacht und klar, verständlich und transparent darstellt. Hierbei werden alle relevanten Daten aus den verschiedenen Quellen zusammengeführt, geprüft und verarbeitet. Mit Hilfe des sogenannten Nullabgleichs wird die Fehleranfälligkeit zudem minimiert und eine rechtssichere Abrechnung erstellt. Ihr Team von IMOWA Immobilien .
von Andreas Walter 29. März 2023
Liebe Leserinnen und Leser, auf dem hart umkämpften Markt der Immobilienbranche ist der Preis einer Immobilie oft entscheidend für ihren Erfolg oder Misserfolg. Die Verkäufer sind oft der Meinung, dass sie selbst am besten wissen, wie viel ihre Immobilie wert ist. Allerdings können Emotionen und Erinnerungen zu einer falschen Einschätzung führen. Daher ist es ratsam, sich bei der Festlegung des Preises von einem erfahrenen Makler oder Gutachter unterstützen zu lassen. Wie wirkt sich der erste veröffentlichte Preis auf den Verkaufserfolg aus? Ein zu hoher Angebotspreis kann dazu führen, dass die Immobilie zu lange am Markt bleibt und als "Ladenhüter" gilt. Das schreckt potenzielle Käufer ab und kann dazu führen, dass die Immobilie am Ende zu einem niedrigeren Preis als ihrem eigentlichen Marktwert verkauft wird. Daher ist es wichtig, einen realistischen Preis anzusetzen, um den Verkauf nicht zu gefährden. Umgekehrt kann ein zu niedriger Preis auch den Wert der Immobilie unterbewerten und den Verkäufer benachteiligen. Noch gravierenden ist aber die Tatsache, dass potenzielle Interessenten abgeschreckt werden, da es den Eindruck erweckt, die Immobilie sei minderwertig. Mit dem Vergleichswertverfahren haben sie die Möglichkeit, den Wert einer Immobilie zu schätzen. Dabei werden ähnliche Immobilien in der gleichen Region herangezogen, um eine realistische Preisvorstellung zu erlangen. Es ist wichtig, dass die Vergleichsobjekte ähnliche Baujahre, Wohnflächen und Grundstücksgrößen aufweisen, um ein genaues Bild des Immobilienmarktes zu bekommen. Die Anzahl der vergleichbaren Objekte am Markt spielt auch eine Rolle bei der Preisfindung. Der Sachwert der Immobilie kann auch geschätzt werden, indem Investitionen in Werterhaltung und -steigerung berücksichtigt werden. Es handelt sich jedoch lediglich um einen Angebotswert und nicht um den eigentlichen Marktwert, da ein gewisser Verhandlungsspielraum einkalkuliert werden sollte. Fazit: der erste veröffentliche Preis entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Wer unsicher ist, sollte diese Entscheidung einem Immobilienmakler überlassen oder einen Gutachter beauftragen. Als erfahrene Experten auf dem Immobilienmarkt bieten wir unseren Kunden eine professionelle und individuelle Beratung, um einen marktgerechten Preis für ihre Immobilie zu erzielen. Ihr Team von IMOWA Immobilien.
17. März 2023
ChatGPT hat einen Hype, aber auch heftige Diskussionen ausgelöst. Höchste Zeit, die Rolle der Künstlichen Intelligenz zu entmystifizieren und sich wichtigen Fragen zuzuwenden.Mehr zum Thema 'Künstliche Intelligenz (KI)'...Mehr zum Thema 'Immobilienwirtschaft'...Mehr zum Thema 'Wohnungswirtschaft'...Mehr zum Thema 'Digital Real Estate'...
16. März 2023
Net Zero im Gebäudebestand bis 2045 ist machbar – der Weg zum Ziel wird aber steiler, wie ein Gutachten aus dem Wirtschaftsministerium zeigt. Eine klare Absage geht an die umfassende Nutzung von Biomasse und Wasserstoff. Empfohlen wird ein Turbo für Sanierungen und beim Wärmepumpen-Rollout.Mehr zum Thema 'Sanierung'...Mehr zum Thema 'Klimaschutz'...Mehr zum Thema 'Energieeffizienz'...Mehr zum Thema 'Wohnimmobilien'...
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