Novelle der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) – Was Eigentümer im Ortenaukreis jetzt wissen müssen

Novelle der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) – Was Eigentümer im Ortenaukreis jetzt wissen müssen

Unterjaehrige-Verbrauchsinformation-UVI

Ab 1. Januar 2027 gilt in Deutschland die Pflicht, allen Mieterinnen und Mietern monatliche Informationen zum Heiz- und Warmwasserverbrauch bereitzustellen – unabhängig davon, ob bereits fernablesbare Zähler installiert sind. Diese sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist Bestandteil der 2021 novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) und setzt die EU‑Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht um. Was bedeutet die Novelle für Vermieterinnen und Vermieter in Kehl und im Ortenaukreis? Der Beitrag erläutert die wichtigsten Fristen, Inhalte und Chancen der UVI und gibt Tipps zur regionalen Umsetzung. 

Worum geht es bei der UVI?

Die EU‑Energieeffizienzrichtlinie will, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Energieverbräuche leichter verstehen und vergleichen können. Dazu müssen Vermieter monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser bereitstellen, wenn in einem Gebäude fernablesbare Zähler vorhanden sind. Die novellierte HKVO von 2021 schreibt vor, dass

  • seit dem 01. 12. 2021 bei Neuinstallation oder turnusmäßigem Austausch nur noch fernablesbare, funkfähige Zähler eingebaut werden dürfen kalo.de
  • seit 01. 01. 2022 alle Bewohnerinnen und Bewohner in Gebäuden mit fernablesbarer Messtechnik monatliche Informationen über ihren Heiz‑ und Warmwasserverbrauch erhalten müssen kalo.de
  • spätestens bis zum 31. 12. 2026 alle Mehrparteienhäuser mit fernablesbarer Mess‑ und Erfassungstechnik ausgerüstet sein müssen, damit ab 2027 alle Mietverhältnisse erfasst werden kalo.deumweltbundesamt.de
  • ab 01. 01. 2027 also eine generelle Pflicht zur Bereitstellung der UVI für alle Mietverhältnisse gilt umweltbundesamt.de.

Welche Informationen muss die UVI enthalten?

Der Umweltbundesamt‑Leitfaden und die HKVO nennen detaillierte Pflichtangaben, damit Mieter den eigenen Verbrauch richtig einordnen können:

  • Verbrauchswerte des jeweiligen Vormonats für Heizung und Warmwasser in Kilowattstunden (kWh). 
  • Kosten für Heizen und Warmwasser sowie Vergleichswerte mit dem Vormonat und dem entsprechenden Monat des Vorjahres umweltbundesamt.de
  • Durchschnittlicher Verbrauch eines vergleichbaren Nutzers/Hausstands, um den eigenen Verbrauch einordnen zu können umweltbundesamt.de
  • Informationen zum eingesetzten Energieträger (Gas, Fernwärme, erneuerbare Energien) und die daraus resultierenden jährlichen Treibhausgasemissionen umweltbundesamt.de
  • Kontaktdaten von Beratungsstellen, die beim Energiesparen unterstützen umweltbundesamt.de

Die Informationen müssen klar strukturiert sein und können digital (E‑Mail, App, Kundenportal) oder auf Wunsch papierhaft bereitgestellt werden. Ein Leitfaden des Umweltbundesamts zeigt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und betont, dass übersichtliche Grafiken und Energiespartipps die Akzeptanz erhöhen umweltbundesamt.de.

Was passiert, wenn Vermieter die Vorgaben nicht erfüllen?

Die HKVO‑Novelle führt neue Kürzungsrechte für Bewohnerinnen und Bewohner ein. Wird trotz Verpflichtung keine fernablesbare Messtechnik eingebaut, können Mieter 3 % der Heizkosten kürzen. Wenn keine oder nur unvollständige UVI bereitgestellt wird, ist eine weitere Kürzung um 3 % möglich kalo.de. Auch fehlende Zusatzinformationen in der Jahresabrechnung berechtigen zur Kürzung kalo.de. Vermieter sollten daher die Fristen ernst nehmen und rechtzeitig umrüsten.

Chancen für Eigentümer in Kehl und dem Ortenaukreis

Mehr Transparenz und Energieeffizienz

Regelmäßige Verbrauchsinformationen helfen Mieterinnen und Mietern, ihren Energieverbrauch zu verstehen und anzupassen. Laut einem Servicemonitor gaben 56 % der Befragten an, durch die UVI bewusster zu heizen partner.mvv.de, und 26 % heizen seither weniger oder gar nicht partner.mvv.de. Gerade in der Region Kehl mit ihren kalten Wintern und den häufig gut gedämmten Neubauten, aber auch den sanierungsbedürftigen Altbauten im ländlichen Ortenaukreis, können Eigentümer durch die UVI einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zu geringeren Nebenkosten leisten.

Digitale Messtechnik spart Zeit und Kosten

Fernablesbare Zähler ermöglichen das automatisierte Ablesen, ohne jede Wohnung betreten zu müssen. Das reduziert den Personalaufwand, vermeidet Terminabsprachen und führt zu weniger Schätzungen in der Heizkostenabrechnung partner.mvv.de. In Kehl, wo viele Mehrfamilienhäuser grenznah zur elsässischen Metropole Straßburg liegen und oft auch grenzüberschreitend vermietet werden, erleichtert die Digitalisierung die Verwaltung enorm. Die automatisierte Verbrauchserfassung sorgt zudem für Datenhoheit und ermöglicht es Verwaltern, Nebenkostenabrechnungen effizient zu erstellen partner.mvv.de.

Wettbewerbsvorteil im regionalen Immobilienmarkt

Mit der UVI erfüllen Vermieter nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern positionieren sich als moderne, klimabewusste Vermieter. Dies ist ein starkes Argument gegenüber potenziellen Mieterinnen und Mietern in Kehl, Offenburg, Achern oder Lahr, die zunehmend Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit legen. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise können regelmäßige Verbrauchsinformationen ein entscheidendes Kriterium für die Wahl einer Wohnung sein. 

Unterstützung regionaler Handwerksbetriebe

Bis Ende 2026 müssen alle Liegenschaften auf fernablesbare Zähler umgerüstet werden kalo.de. Vermieter im Ortenaukreis sollten frühzeitig mit regionalen Energie‑ und Messtechnikunternehmen zusammenarbeiten, um Engpässe bei der Nachrüstung zu vermeiden. Lokale Handwerker aus Kehl, Neuried, Appenweier oder Willstätt können die Fernablesbarkeit installieren und die interoperable Anbindung an Smart‑Meter‑Gateways sicherstellen. Je früher die Umrüstung erfolgt, desto besser lassen sich Förderprogramme nutzen, und es bleibt Zeit für Anpassungen.

Fahrplan zur Umsetzung der UVI in Kehl

  1. Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche Immobilien in Kehl oder im Ortenaukreis noch keine fernablesbaren Heiz‑ und Warmwasserzähler haben. Erstellen Sie einen Umrüstplan bis spätestens 31. 12. 2026 kalo.de.
  2. Interoperable Messtechnik wählen: Seit dem 01. 12. 2022 müssen neu eingebaute Zähler interoperabel sein kalo.de. Wählen Sie Geräte, die sich an ein Smart‑Meter‑Gateway anbinden lassen kalo.de.
  3. Digitale Plattform einrichten: Richten Sie ein Bewohnerportal oder eine App ein, über die Mieterinnen und Mieter ihre Verbrauchsdaten monatlich abrufen können. Alternativ ist der Versand per E‑Mail möglich.
  4. UVI‑Reporting gestalten: Nutzen Sie den Leitfaden des Umweltbundesamts und erstellen Sie übersichtliche Berichte mit Verbrauchsverläufen, Kosten, CO₂‑Emissionen und Energiespartipps umweltbundesamt.de. Vergessen Sie nicht die Kontaktangaben zu regionalen Beratungsstellen wie der Energieagentur Ortenau.
  5. Mieter informieren: Klären Sie Ihre Mieterinnen und Mieter in Kehl, Rheinau oder Oberkirch rechtzeitig über die neuen Verbrauchsinformationen auf und erklären Sie, wie sie die Daten interpretieren können. Regelmäßige Energiespartipps steigern die Akzeptanz und das Umweltbewusstsein.

Ihr Partner für Immobilien und Hausverwaltung

Die Umstellung auf fernablesbare Messtechnik und die regelmäßige Erstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation ist für viele Vermieterinnen und Vermieter ein neues Aufgabenfeld. Als professionelle Hausverwaltung mit Sitz in Kehl unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Immobilie auf dem neuesten Stand zu halten. Wir koordinieren die Umrüstung Ihrer Liegenschaften, arbeiten mit regionalen Handwerksbetrieben zusammen und kümmern uns um die digitale Bereitstellung der Verbrauchsdaten. Darüber hinaus übernehmen wir die Kommunikation mit Ihren Mieterinnen und Mietern und helfen dabei, Fragen zu Verbrauchsübersichten oder Heizkostensenkung zu beantworten.

Neben der UVI bieten wir Ihnen einen umfassenden Immobilien‑Service – von der Mietverwaltung über die WEG‑Verwaltung bis zur Instandhaltung und Digitalisierung Ihrer Objekte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als starker Partner für Immobilien im Ortenaukreis und sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der HKVO oder bei der Verwaltung Ihrer Immobilien benötigen.

Fazit: Pflicht und Chance zugleich

Die Novelle der Heizkostenverordnung bringt mit der unterjährigen Verbrauchsinformation ab dem 1. Januar 2027 eine Pflicht für alle Vermieter, die zugleich große Chancen bietet. Wer frühzeitig auf fernablesbare und interoperable Messsysteme setzt, profitiert von weniger Aufwand bei der Ablesung, geringeren Kosten und einer höheren Attraktivität seiner Immobilien. Bewohnerinnen und Bewohner erhalten mehr Transparenz, können ihren Energieverbrauch besser steuern und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz – ein Gewinn für die Umwelt und den Geldbeutel. 

Für Vermieter im Ortenaukreis und der Stadt Kehl lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden. So erfüllen sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern positionieren sich auch als Vorreiter für nachhaltiges und digitales Wohnen in einer der lebenswertesten Regionen Deutschlands.

Ihr Team von IMOWA Immobilien.

 

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