Unterjaehrige-Verbrauchsinformation-UVI

Novelle der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) – Was Eigentümer im Ortenaukreis jetzt wissen müssen

Ab 1. Januar 2027 gilt in Deutschland die Pflicht, allen Mieterinnen und Mietern monatliche Informationen zum Heiz- und Warmwasserverbrauch bereitzustellen – unabhängig davon, ob bereits fernablesbare Zähler installiert sind. Diese sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist Bestandteil der 2021 novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) und setzt die EU‑Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht um. Was bedeutet die Novelle für Vermieterinnen und Vermieter in Kehl und…
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